Praktika an der LMU
Möchten Sie praktische Erfahrungen in Ihrem Studienfeld sammeln? Viele Institute oder Forschungseinrichtungen der LMU nehmen Praktikantinnen und Praktikanten auf.
Möchten Sie praktische Erfahrungen in Ihrem Studienfeld sammeln? Viele Institute oder Forschungseinrichtungen der LMU nehmen Praktikantinnen und Praktikanten auf.
Die LMU bietet ein breites fachliches Spektrum. Gehen Sie zunächst auf die Fakultätsseiten und informieren Sie sich über die verschiedenen Einrichtungen und Forschungsfelder. Die Menge an Informationen und die Vielfalt mag auf den ersten Blick wie ein riesiger Berg erscheinen, den man kaum erklimmen kann. Aber es lohnt sich! Machen Sie sich klar, in welchem Bereich Sie Erfahrungen sammeln möchten, dann grenzt sich die Suche nach geeigneten Stellen schnell ein.
Für Ihre Bewerbung ist es wichtig, die genauen Ziele des Praktikums möglichst gut zu beschreiben und auch Informationen zu Ihrem fachlichen Hintergrund und einer eventuell vorhandenen beruflichen Erfahrung anzugeben.
Richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail direkt an die Fakultät, das Department oder Institut. Es gibt an der LMU keine zentrale Stelle, die Bewerbungen entgegennimmt oder bei der Suche nach Praktika behilflich ist.
In Deutschland gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die beiden Praktikumsarten.
Ein Pflichtpraktikum ist in Ihrem Studienplan fest verankert und Teil Ihres Studiums. Für die praktikumsgebende Einrichtung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das Praktikum ist in der Regel unbezahlt und kann auch über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Hingegen bei einem freiwilligen Praktikum, das nicht Bestandteil Ihres Studienplans ist, muss die praktikumsgebende Einrichtung gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere wenn das Praktikum länger als drei Monate sein soll. Gesetzlich fällt das Praktikum dann unter das Mindestlohngesetzt. Dies sollten Sie bei der Planung berücksichtigen.
Geben Sie daher in Ihrer Bewerbung bereits an, um welche Art von Praktikum es sich handelt.
Informationen zur Förderung Ihres Auslandsvorhaben erhalten Sie an Ihrer Heimathochschule.
Innerhalb Europas werden Praktika auch im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Die Bewerbung für ein Stipendium erfolgt immer über Ihre Heimathochschule. Kontaktieren Sie hierzu das International Office.
Es freut uns, dass Sie von Ihrer Heimathochschule eine Förderung erhalten haben.
Für die Unterzeichnung von Dokumenten ist der LMU-Praktikumsbetreuende zuständig.
Im Falle eines Erasmus Stipendiums ist das Erasmus Training Agreement von dem Fachbetreuer oder der Fachbetreuerin der LMU zu unterzeichnen.
Der Erasmus Code der LMU lautet: D MUNCHEN01
Nein. In der Regel handelt es sich um ein unbezahltes Praktikum.
Informationen zu den Lebenshaltungs- und Mietkosten in München finden Sie im International Student Guide.
In der Regel ist eine Einschreibung von Praktikantinnen und Praktikanten nicht vorgesehen, da keine Lehrveranstaltungen besucht werden.
In einigen, wenigen Ausnahmefällen, kann eine Einschreibung erfolgen, wenn dies vorab zwischen Ihrem LMU-Praktikumsbetreuenden, dem Incoming Team der LMU und Ihrer Heimathochschule abgesprochen wird.
Neben den programmspezifischen Voraussetzungen müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllt sein:
In der Regel müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Neben einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz ist es ratsam, auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung zu haben.
Weitere Informationen finden Sie im International Student Guide.
Leider nein - vielen Studierenden in München ergeht es wie Ihnen.
Nur ein kleiner Teil kommt in den Wohnheimen unter.
Hilfreiche Tipps zur Wohnungssuche auf dem privaten Wohnungsmarkt finden Sie im International Student Guide.
Je nach Staatsangehörigkeit und Dauer des Praktikums gibt es unterschiedliche Regelungen bzgl. Visum, Einreise und „Arbeitserlaubnis“.
Die genauen Einreise- und Visumsbestimmungen nach Deutschland können über den Visanavigator des Auswärtigen Amtes ermittelt werden.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige ist je nach Praktikumsart, Förderung und Dauer evtl. zusätzlich das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit einzuholen.
Eine Ausnahme hiervon bilden Praktika, die durch die EU gefördert werden (z.B. Erasmus+ Praktika).
Nähere Informationen stellt die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Bitte melden Sie Ihren Wohnsitz nach Ankunft in Deutschland beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro an.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im International Student Guide.